Brandschutzhelfer*in gemäß DGUV 205-023
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat bereits im Jahr 2014 die Richtlinie „DGUV 205-023 Brandschutzhelfer“ herausgegeben. Gefordert wird die Ausbildung von i.d.R. 5% der Mitarbeiter*innen zu Brandschutzhelfer*innen (bei normaler Gefährdung nach Arbeitsstätten Richtlinie ASR A2.2).
Wir haben ein Seminarkonzept entwickelt, welches vollumfänglich den Anforderungen der Richtlinie entspricht.
Auszug aus der Publikation „ DGUV Information 205-023“:
„Die Unterweisung sollte folgende Themen beinhalten:
• arbeits-/verfahrensbedingte Brandgefahren/Zündquellen
• Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Brandklassen, Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln)
• Gefahren durch Brände (z. B. Rauch, entstehende Verbrennungsprodukte)
• die Handhabung und die Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• die Löschtaktik und die eigenen Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen“
Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848
Dauer: 3 Stunden
Ausbildung in Theorie und Praxis (Feuerlöschertraining)
Maximale Personenanzahl: 15 Teilnehmer*innen pro Seminar
Teilnahme wird durch ein Zertifikat bestätigt.
Seminarort:
Inhouse-Schulung: Die Theorie in Ihren Räumlichkeiten* und die Praxis auf dem Firmenparkplatz**, mithilfe unseres Schulungsanhängers.
Externe Schulung: Für den Fall, dass nicht genügend Platz vorhanden ist, kann die Schulung (Theorie und/oder Praxis) auch in unseren Räumlichkeiten (44532 Lünen) stattfinden.
* Wir benötigen als Mindestens, für die Schulung der Theorie, einen ausreichend großen Schulungsraum mit einer weißen Projektionsfläche.
** Für die praktischen Übungen reichen erfahrungsgemäß 3-4 Parkbuchten, zum Beispiel auf dem Mitarbeiter-/Firmenparkplatz, aus.
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