An Ihrer Seite im organisatorischen und abwehrenden brandschutz

Der Externe Brandschutzbeauftragte.

Wir stellen Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten an die Seite, welcher Sie in folgenden Punkten unterstützt.

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Es werden beispielsweise die folgenden Aufgaben übernommen:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung.
  • Beurteilung der Brandgefährdung im Betrieb und an den Arbeitsplätzen.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen.
  • Beraten bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
  • Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen.
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen.
  • Durchführung von regelmäßigen Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten.
  • Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen.

Unsere Mitarbeiter, die als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden, verfügen über die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und langjährige Erfahrung im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Im Vergleich zu der Ernennung einer internen Person als Brandschutzbeauftragte, bringt Vergabe dieser Tätigkeiten an Extern effektive Vorteile mit sich: 

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