Selbsthilfekraft Brandschutz
Selbsthilfekräfte Brandschutz nehmen im Betrieb, in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich, Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer, als auch die brandschutzbeauftragte Person dabei, die Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren. Das Seminar beinhaltet die Schulung „Brandschutzhelfer*in gemäß DGUV 205-023“ und befähigt zum/zur „Evakuierungshelfer*in“.
Gerade durch die Präsenz vor Ort leisten sie einen entscheidenden Beitrag, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und im Brandfall, Personen und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Lehrgang zur Selbsthilfekraft im Brandschutz vermittelt wissenswerte theoretische Kenntnisse und ferner praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Verhaltensmaßnahmen im Brandfall und der vorbeugenden Brandverhütung. Dieses Grundwissen wird benötigt, damit der/die Brandschutzhelfer*in die Erstmaßnahmen bei einem Brandfall verantwortungsbewusst, sicher und souverän durchführen kann.
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Organisatorischer Brandschutz
- Besondere Risiken im Betrieb
- Aufgabenbeschreibung der Selbsthilfekraft Brandschutz
- Evakuierung und Räumung
- Betriebsbegehung
- Löschübung am Brandsimulator
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecke
- Ablöschen einer brennenden Person
Dauer: 6 Stunden
Ausbildung in Theorie und Praxis (siehe Reiter Seminarinhalte)
Maximale Personenanzahl: 15 Teilnehmer*innen pro Seminar
Teilnahme wird durch ein Zertifikat bestätigt.
Seminarort:
Inhouse-Schulung: Die Theorie findet in Ihren Räumlichkeiten* und die Praxis auf Ihrem Firmenparkplatz**, mithilfe unseres Schulungsanhängers, statt.
Externe Schulung: Für den Fall, dass nicht genügend Platz vorhanden ist, kann die Schulung (Theorie und/oder Praxis) auch in unseren Räumlichkeiten (44534 Lünen) stattfinden.
* Wir benötigen als Mindestens, für die Schulung der Theorie, einen ausreichend großen Schulungsraum mit einer weißen Projektionsfläche.
** Für die praktischen Übungen reichen erfahrungsgemäß 3-4 Parkbuchten, zum Beispiel auf dem Mitarbeiter-/Firmenparkplatz, aus.
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