Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Unser Brandschutzhelfer-Seminar nach DGUV 205-023 bietet Ihnen das nötige Know-how. Lernen Sie, wie Sie im Notfall Leben retten und Sachschäden minimieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Brandschutz.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat bereits im Jahr 2014 die Richtlinie „DGUV 205-023 Brandschutzhelfer“ herausgegeben. Gefordert wird die Ausbildung von i.d.R. 5% der anwesenden Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern (bei normaler Gefährdung nach Arbeitsstätten Richtlinie ASR A2.2). Wichtig in der Planung ist ebenfalls zu beachten, dass Abwesenheiten (z. B. Schichtarbeiten, Urlaube) bei der Anzahl der auszubildenden Personen berücksichtigt werden sollten.
Für alle Forderungen und rechtlichen Grundlagen zum Nachlesen steht Ihnen in unserem Download-Bereich das Dokument Rechtliche Grundlagen.pdf zur Verfügung.
Wir haben ein Seminarkonzept entwickelt, welches vollumfänglich den Anforderungen entspricht. Dieses halten wir selbstverständlich stetig aktuell. Dabei steht der Spaß und Wissensfaktor für jeden Teilnehmenden gleichermaßen im Vordergrund.